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Kosten

Was kostet eine Therapie?

Privatpatienten

Private Krankenkassen übernehmen in der Regel eine Psychotherapie. Wie umfassend die Kosten von Ihrer privaten Krankenkasse getragen werden, hängt aber meist damit zusammen, was vertraglich vereinbart wurde. Bitte erkundigen Sie sich also im Voraus bei Ihrer privaten Krankenkasse, welche Form der Beantragung die Krankenkasse wünscht und lassen Sie sich gegebenenfalls bereits entsprechende Unterlagen zuschicken.

Vor Beginn der eigentlichen Therapiephase finden (bis zu 6) probatorische Sitzungen statt, die dem gegenseiteigen Kennenlernen, der Diagnostik, der Einschätzung des Behandlungsbedarfes sowie dem Aufbau der wichtigen therapeutischen Phase dienen. Im Anschluss daran wird (meist über ein Gutachterverfahren) bei der Krankenkasse die Bewilligung für die therapeutischen Sitzungen eingeholt und danach können diese beginnen.

Selbstzahler

Aus verschiedenen Gründen entscheiden sich Patienten bzw. ihre Eltern dafür, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Zum Beispiel ist es in verschiedenen Bereichen notwendig, Angaben zu Behandlungen der letzten fünf Jahre zu machen. Als Selbstzahler haben Sie und Ihr Kind/Jugendlicher den Vorteil der absoluten Diskretion, denn in diesem Fall entfällt eine Befunderstellung für die Krankenversicherung.

Möchten Sie das therapeutische oder Beratungsangebot als Selbstzahlerleistung nutzen entfällt die Wartezeit auf die Bewilligung durch die Krankenkasse und die Therapie kann sofort beginnen. Die Berechnung des Honorars erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ/GOP).

Kassenpatienten

Wenn bei Ihrem Kind/ Jugendlichen in der psychotherapeutischen Sprechstunde eine behandlungsbedürftige Problematik nach ICD-10 festgestellt wurde, tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung. Da ich als Diplom- Psychologin und approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin die staatliche Genehmigung besitze und zudem seit August 2019 auch die Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen habe, psychotherapeutische Regelbehandlungen durchzuführen, werden die Kosten hierfür nach gestelltem Antrag, in der Regel von den  gesetzlichen Krankenkassen übernommen, da die Psychotherapie zu den genehmigungspflichtigen Leistungen gehört. Den Antrag stellen wir gemeinsam. Die psychotherapeutische Sprechstunde sowie die probatorischen Sitzungen zu Beginn müssen nicht beantragt werden und werden von den Kassen übernommen.

In folgendem Dokument der KBV können Sie weitere ausführliche Informationen dazu finden:

Patienteninformation PTV10

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Allgemeiner Hinweis:
In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an den diensthabenden Arzt der Vitos Klinik in Herborn unter der Telefonnummer 02772-5040.

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